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   VG Frankfurt/Main, 27.05.2013 - 9 L 1262/13.F   

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https://dejure.org/2013,24848
VG Frankfurt/Main, 27.05.2013 - 9 L 1262/13.F (https://dejure.org/2013,24848)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.05.2013 - 9 L 1262/13.F (https://dejure.org/2013,24848)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - 9 L 1262/13.F (https://dejure.org/2013,24848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Einstellung und Ablehnung von Bewerbern auf der Grundlage einer Eignungsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung und Ablehnung von Bewerbern auf der Grundlage einer Eignungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 18.03.2013 - 2 B 294/12

    Zumessung einer ausschlaggebenden Bedeutung für die Beurteilung der persönlichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.05.2013 - 9 L 1262/13
    In einem Fall wie diesem müsste das Rechtsschutzbegehren deshalb darauf gerichtet sein, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, ihr vorläufig, bis zur Entscheidung über ihren Widerspruch, eine Stelle als Inspektoranwärterin freizuhalten (vgl. OVG Bremen, B. v. 18.03.2013, 2 B 294/12 - juris Rdn. 1 ff.).
  • VGH Hessen, 23.08.1994 - 1 TG 1749/94

    Zur Vorauswahl von Bewerbern für die Besetzung eines Dienstpostens; zur Frage, ob

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.05.2013 - 9 L 1262/13
    Diese Formulierung und der Umstand, dass die Antragsgegnerin eine darauf gerichtete Anfrage des Gerichts nicht beantwortet hat, deuten darauf hin, dass in Bezug auf die Bewerbung der Antragstellerin eine Vorauswahl getroffen wurde, ohne dass zuvor der grundsätzlich hierfür zuständige Magistrat als Kollegialorgan im Wege einer Beschlussvorlage mit der Sache befasst worden war (vgl. VGH Kassel, B. v. 23.08.1994, 1 TG 1749/94; . v. Roetteken, in v. Roetteken/Rothländer, HBR IV/3, § 12 HBG Rdn. 28a).
  • VG Frankfurt/Main, 19.08.2013 - 9 K 2631/13

    Auswahlverfahren zur Zulassung für eine Ausbildung für den höheren

    Die Kammer hat die Regelung in § 7 Abs. 2 HLVO dahin ausgelegt, dass die Ernennungsbehörde in ihrer Entscheidung darüber, wer ernannt und wessen Bewerbung abgelehnt wird, an das Ergebnis der Eignungsprüfung gebunden ist, wenn sie sich für die Durchführung von Eignungsprüfungen bei Bewerbern und Bewerberinnen entschieden und deren Durchführung angeordnet hat (Kammer B. v. 27.5.2012 - 9 L 1262/13.F. - n.v.).
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